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Wohnhaus mit übereinanderliegenden Balkonen mit COVER Schiebe-Drehverglasung über einem Rasen

Balkonverglasung Baubewilligung: was Sie wissen müssen

In der Regel braucht es eine. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt und wer Ihnen hilft.

Warum eine Verglasung meist bewilligungspflichtig ist

Eine Balkon-, Sitzplatz- oder Loggiaverglasung verändert das Erscheinungsbild der Fassade. Deshalb ist sie in der Schweiz in der Regel bewilligungspflichtig, auch wenn COVER 2.0 unbeheizt ist und sich vollständig öffnen lässt.

Welches Verfahren gilt, legen Kanton und Gemeinde fest. Oft genügt ein vereinfachtes Verfahren, manchmal braucht es ein ordentliches Baugesuch. Die verbindliche Auskunft gibt das Bauamt Ihrer Gemeinde.

Worauf die Behörde achtet

Fassadenbild

Einheitliche Gestaltung, Profilfarbe und Einteilung, vor allem bei Mehrfamilienhäusern.

Nutzung

Eine unbeheizte Verglasung ausserhalb der Wärmedämmung wird anders beurteilt als ein beheizter Wintergarten.

Ortsbild und Schutz

In Kernzonen und bei geschützten Bauten gelten strengere Vorgaben.

Abstände und Masse

Grenzabstände, Gebäudehöhe und Ausnützung können – je nach Reglement – eine Rolle spielen.

Mieter und Stockwerkeigentümer

In der Mietwohnung braucht es vor dem Gesuch die schriftliche Zustimmung von Vermieter oder Verwaltung.

Im Stockwerkeigentum betrifft die Verglasung die Fassade und damit gemeinschaftliche Teile. Nötig ist in der Regel ein Beschluss der Eigentümerversammlung. Sinnvoll ist ein einheitliches Konzept für alle Balkone, damit spätere Verglasungen gleich ausgeführt werden.

1

Vorabklärung

Zustimmung von Vermieter oder Stockwerkeigentümern einholen, beim Bauamt das Verfahren erfragen.

2

Planung mit dem Fachpartner

Der Fachpartner erstellt Masse, Ansichten und die technischen Angaben zu COVER 2.0.

3

Gesuch einreichen

Sie oder der Fachpartner reichen die Unterlagen bei der Gemeinde ein.

4

Fertigung und Montage

Liegt die Bewilligung vor, fertigt die SIO AG die Anlage in Olten, der Fachpartner montiert.

Häufige Fragen zur Bewilligung

Die wichtigsten Punkte kurz beantwortet.

Braucht jede Balkonverglasung eine Baubewilligung?

In der Regel ja. Ob ein vereinfachtes Verfahren genügt, entscheidet die Gemeinde.

Wer reicht das Gesuch ein?

Gesuchsteller ist die Eigentümerschaft. Der SIO Fachpartner unterstützt mit Plänen und technischen Angaben.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das ist je nach Gemeinde und Verfahren sehr unterschiedlich. Planen Sie die Bewilligung früh ein, am besten vor der Bestellung.

Was passiert ohne Bewilligung?

Die Gemeinde kann nachträglich ein Gesuch verlangen oder im schlimmsten Fall den Rückbau anordnen. Klären Sie die Bewilligung deshalb vorab.

Ist ein unbeheizter verglaster Balkon ein Wintergarten?

Baurechtlich wird eine unbeheizte, zu öffnende Verglasung oft anders behandelt als ein beheizter Wintergarten. Die genaue Einstufung macht die Gemeinde.

Bewilligung und Verglasung aus einer Hand planen

Der SIO Fachpartner kennt die Abläufe in Ihrer Region und begleitet Sie vom Gesuch bis zur Montage.

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